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Veranstalter AGB

10.03.22

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Veranstalter

Veranstalter 

Boldt Berlin Konzertagentur GmbH 
Kaiserin-Augusta-Str. 28 
10553 Berlin 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („Veranstalter AGB“) gelten für den Besuch von Veranstaltungen im Rahmen der ALLES LIVE TOUR („Veranstaltung“) und finden zusätzlich zu etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen der offiziellen Ticketpartner beim Kauf von Tickets für die Veranstaltung sowie der Hausordnung der Spielstätten, in denen die einzelnen Veranstaltungen stattfinden, Anwendung. 

Mit dem Erwerb und Besitz eines Tickets zu der Veranstaltung akzeptiert die betreffende Person die Anwendbarkeit der Veranstalter AGB. 

Erwerb und Gültigkeit von Eintrittskarten 

Eintrittskarten können nur über die Website www.alleslive.tickets und den dort implementierten Shop der egocentric Systems GmbH (www.egocentric-systems.de) sowie bei der CTS Eventim AG & Co. KGaA (www.eventim.de) erworben werden. Örtliche Ausnahmen von dieser Exklusivität bleiben vorbehalten. Für die Abwicklung des Erwerbs der Eintrittskarten gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der egocentric Systems GmbH („egocentric Systems AGB“) oder der CTS Eventim AG & Co. KGaA („Eventim AGB“; zusammen: „Ticketpartner AGB“). Diese sind hier: Eventim AGB bzw. hier:Egocentric AGBabrufbar. Die Ticketpartner AGB sind integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Veranstalter AGB und den Ticketpartner AGB gehen die Veranstalter AGB vor. Im Falle des Verkaufs von Eintrittskarten über weitere offizielle Anbieter gilt diese Regelung entsprechend auch für die dort zur Anwendung kommenden AGB ebendieser Ticketanbieter.

Jede/r Kund*in darf maximal 6 (sechs) Eintrittskarten erwerben. Sollte die Anzahl der von eine/r Kund*in georderten Eintrittskarten 6 (sechs) überschreiten, behält Veranstalter sich vor, die über diese Beschränkung hinausgehenden Bestellungen durch den Ticketanbieter stornieren zu lassen. 

Die erworbene Eintrittskarte berechtigt ausschließlich zum Besuch der auf der Eintrittskarte genannten Einzel-Veranstaltung 

Die Eintrittskarten sind personalisiert und eindeutig dem Eintrittskarten -Inhabenden zugeordnet. Der Name wird beim Einlass anhand eines amtlichen Lichtbild-Ausweises geprüft.  

Ohne Ausweisdokument oder bei Nicht-Übereinstimmung mit dem auf der Eintrittskarte genannten Namen erfolgt kein Einlass.  

Jede gewerbliche oder kommerzielle Weitergabe oder Weiterverkauf der Eintrittskarten ist untersagt. 

Umtausch und Rücknahme von Eintrittskarten sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Rückgabe ist nur bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung möglich. In diesem Falle wird der/die Kund*in per E-Mail über das weitere Prozedere informiert. 

Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarten ihre Gültigkeit. 

Informationen zu den Veranstaltungen werden regelmäßig auf der Website www.alleslive.tickets und dem Social Media Kanal https://www.instagram.com/allesgold/ veröffentlicht. Hier können auch kurzfristige Änderungen kommuniziert werden, Besuchende werden gebeten sich rechtzeitig vor Anreise zur Veranstaltung über solche eventuellen Änderungen zu informieren. 

Die An- und Abfahrt zur Veranstaltungsstätte erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und Verantwortung. Es wird die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln empfohlen 

Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, Taschenkontrollen und Leibesvisitationen vorzunehmen sowie Eintrittskarten, Ausweisdokumente und ggf. Impf-/Genesenden-Zertifikate sowie COVID 19 Testzertifikate (digital) zu prüfen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren. 

Das Mitbringen von Taschen, die größer als ein A4 Blatt sind, Rucksäcken, Koffern, Motorrad-Helmen, Glasgefäßen, Audio-Aufnahme-Geräten, Film- und Fotokameras, Waffen, pyrotechnischen Gegenständen, sperrigen Gegenständen, Dosen, Tieren, Regenschirmen sowie Speisen und Getränken ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein Ausschluss von der Veranstaltung. 

Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr 

Während der Veranstaltung  

Es gilt die Hausordnung der Spielstätte. Den Weisungen des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten, Missachtungen führen zum Ausschluss von der Veranstaltung. 

Besuchende dürfen sich nur in den öffentlich zugänglichen Bereichen der Spielstätte aufhalten, der Zutritt zu nicht-öffentlichen oder abgesperrten Bereichen, der Bühne oder den Technikbereichen sowie das Besteigen von Absperrungen und Geländern ist untersagt. 

Für abhanden gekommene oder gestohlene Gegenstände wird keine Haftung übernommen. 

Bei der Veranstaltung werden Foto,- Film- und Audioaufnahmen („Aufnahmen“) angefertigt. Dabei besteht die Möglichkeit, dass auch Besuchende in den Aufnahmen zu sehen sind. Besuchende stimmen der unentgeltlichen, räumlich und zeitlich unbegrenzten Verwendung ihres Abbildes in den Aufnahmen zu.   

Trotz professioneller und den gesetzlichen Maßgaben entsprechender Lautstärkeregelung durch das Veranstaltungspersonal sind Besuchende bei Veranstaltungen mit Live-Musik unter Umständen einer besonderen Lautstärkebelastung ausgesetzt. Schützen Sie Ihr Gehör!  

Jugendschutz 

Der Besuch des Konzerts ist an das Jugendschutzgesetz gebunden. Der Besuch kann nur unter folgenden Bedingungen geschehen: 

… Kinder unter 8 Jahren erhalten keinen Zutritt zum Konzert. 
… unter 12 Jahren nur in Begleitung einer/s Erziehungsberechtigten. 
… über 12 und unter 14 Jahren nur in Begleitung einer/s Erziehungsberechtigten oder einer/s Erziehungsbeauftragten. 
… über 14 und unter 16 Jahren nur mit Muttizettel inkl. einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises der/s Erziehungsberechtigten 
… ab 16 Jahren kein Nachweis 

Die vertretungsberechtigte Person hat das Kind auch während der Veranstaltung zu beaufsichtigen und benötigt eine Eintrittskarte. Das Sicherheitspersonal vor Ort übernimmt nicht die Betreuung von unter 14-Jährigen. Dementsprechend können Kinder/Jugendliche unter 14 Jahren nicht am Eingang abgegeben und später wieder abgeholt werden. Es wird keinen Warte- und/oder Aufenthaltsbereich für Eltern in der Halle und/oder auf dem Veranstaltungsgelände geben. Alle Jugendlichen über 14 Jahre sollten sich mit einem Kinder- oder Schülerausweis ausweisen können. Andernfalls kann der Zutritt zum Konzert verweigert werden. Es gibt keine Ausnahmen, die diese Regelung außer Kraft setzen. Es werden keine Stornierungen vorgenommen. 

Allen Besuchenden und insbesondere Kindern unter 14 Jahren wird empfohlen, die Veranstaltung nur mit Gehörschutz zu besuchen. 

Generell ist geplant, die Veranstaltungen immer um 22:00 Uhr enden zu lassen. 

Den Muttizettel kann man hier herunterladen. 

Ausfall / Abbruch/ Absage / Verlegung der Veranstaltung 

Eine Veranstaltung kann abgesagt, abgebrochen oder verlegt werden oder es kann zu sonstigen wesentlichen Änderungen kommen. Bei Ausfall, Absage oder Verlegung der Veranstaltung werden alle Personen, die Eintrittskarten für die Veranstaltung erworben haben, per E-Mail informiert. Die Informationen werden ebenfalls auf der Website www.alleslive.tickets sowie auf dem Social Media Kanal https://www.instagram.com/allesgold/ zugänglich gemacht.  

Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung auf einen anderen Termin zu verlegen oder bei einem Abbruch zu wiederholen. In diesen Fällen behalten die bereits erworbenen Eintrittskarten ihre Gültigkeit für den Verlegungs- oder Ersatztermin. 

Bei Abbruch, Ausfall, Absage, Verlegung oder einer wesentlichen Änderung der Veranstaltung hat der/die Kund*in Anspruch auf Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte 

Ansprüche auf Ersatz über den Nennwert der erworbenen Eintrittskarte hinausgehende Aufwendungen besteht in keinem der Fälle. 

Insbesondere werden in diesen Fällen keine persönlichen Aufwendungen, wie Reise- oder Unterbringungskosten ersetzt. Es wird ausschließlich der Nennwert der erworbenen Eintrittskarte ersetzt. 

Eine wesentliche Änderung liegt im Übrigen vor, wenn eine Änderung eintritt, die die Veranstaltung zu einem wesentlich anderen Event macht, als es ein Käufer eines Tickets vernünftiger Weise erwarten darf. Eine Änderung nur eines oder zweier Künstler:innen im Programm der Veranstaltung oder eine Änderung des Support Acts sowie die Verlegung in eine andere Spielstätte in zumutbarer Nähe des ursprünglich angekündigten Veranstaltungsortes oder eine Änderung der Einlass-, Beginn- oder Beendigungszeiten stellen keine wesentliche Änderung in diesem Sinne dar.  

COVID 19 

  • Covid-19, verursacht durch das SARS-CoV-2-Virus, ist eine Infektionskrankheit, die einen schweren und potenziell tödlichen Verlauf nehmen kann. Es besteht das Risiko der Übertragung von Covid-19 in jeder Umgebung, in der Menschen zusammenkommen. Dieses Risiko steigt in geschlossenen Räumen und mit zunehmender Anzahl von Menschen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat darauf hingewiesen, dass ältere Menschen und Menschen mit medizinischen Grunderkrankungen stärker gefährdet sind. Weitere Informationen finden Besuchende auf der Website der Robert Koch Institutes: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html 
  • Es werden auf Basis eines individuellen Hygienekonzeptes angemessene Maßnahmen zum Gesundheitsschutz ergriffen. Der Veranstalter behält sich vor, als Voraussetzung für den Zutritt zur Veranstaltung: 
  • die Mitteilung von wahrheitsgemäßen Kontaktdaten jedes Besuchers zu verlangen, um die Kontaktnachverfolgung durch die zuständigen Behörden im Infektionsfall sicherzustellen; 
  • die Vorlage bzw. Mitteilung eines aktuellen (d.h. nicht älter als 24h) negativen Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (wobei Veranstalter vorbehalten bleibt, einen PCR-Test zu verlangen) und/oder eines offiziell durch die deutschen Behörden anerkannten Immunisierungsnachweises, unter Beachtung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen zu verlangen sowie 
  • das Vorliegen einer normalen Körpertemperatur durch Temperaturmessungen festzustellen. 

Der Veranstalter ist daher berechtigt, den Zutritt ohne Rückerstattungspflicht zu der Veranstaltung zu verweigern, wenn eine Person die hier gelisteten Voraussetzungen nicht erfüllt sowie in dem Fall, dass sich herausstellt, dass eine Person aufgrund einer behördlichen Anordnung oder aufgrund Gesetzes zur Isolierung (Quarantäne) verpflichtet ist. 

Dies gilt auch in den folgenden Fällen, in denen die jeweilige Person, an der Veranstaltung nicht teilnehmen darf: 

  • Jede Person, die typische Symptome einer Covid-19-Infektion zeigt (z.B. neuer anhaltender Husten, Fieber, Verlust des Geschmack- oder Geruchssinns); 
  • Jede Person, bei der eine aktuelle Covid-19-Infektion nachgewiesen ist. 

Zudem müssen bei Durchführung der Veranstaltung die jeweils geltenden Verordnungen und Empfehlungen der zuständigen Behörden beachtet werden, um die Übertragung von SARS-CoV-2 zu verhindern. Es wird von allen Besuchenden erwartet, dass sie sich an die Verordnung und Empfehlungen halten und – soweit zutreffend – den Verhaltensrichtlinien befolgen, die ggf. kurzfristig vor der Veranstaltung an Ticketkäufer versendet und vor Ort ausgehängt wird. Diese können die folgenden Maßnahmen enthalten: 

  • Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf dem Veranstaltungsgelände und in der unmittelbaren Umgebung; 
  • Einhalten von Hygieneregeln (z.B. regelmäßiges Händewaschen), sonstiger in den Verhaltensrichtlinien genannter Weisungen sowie Anweisungen, die von Veranstalter und dessen Veranstaltungs- und Sicherheitsmitarbeitern oder der Veranstaltungsstätte gegeben werden; 
  • Teilnahme an ggf. durchgeführten Stichproben-Temperaturmessungen. 

Bei Nichtbeachtung der vorstehenden Maßnahmen ist Veranstalter berechtigt, den betreffenden Besuchende von der Veranstaltung auszuschließen. 

Besuchende sollten rechtzeitig vor der Veranstaltung die Website www.alleslive.tickets besuchen, um sich über weitere Informationen über die Schutzmaßnahmen zu erkundigen. 

Trotz aller getroffenen angemessenen Maßnahmen lässt sich das Risiko einer Übertragung jedoch nicht vollständig ausschließen. Wenn Besuchende an einer Veranstaltung teilnehmen, tragen diese das Risiko im Zusammenhang mit Covid-19 selbst. Insoweit ist die Haftung von Veranstalter für Schäden ausgeschlossen 

Sonstiges 

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland stets auch auf die zwingenden Verbraucherschutzregelungen des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben. 

Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten der Sitz von Veranstalter. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. 

Die Europäische Kommission stellt ab dem 15.02.2016 unter nachstehendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ 

Der Veranstalter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 

Salvatorische Klausel 

Sollte eine Klausel dieser Veranstalter AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die restlichen Klauseln der Veranstalter AGB davon ausdrücklich unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt ggf. eine wirksame Regelung, die die Parteien unter Berücksichtigung von Treu und Glauben vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der betreffenden Regelung gekannt hätten, und die dem ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt